Die Ostseeklinik Schönberg-Holm ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Juli 2023) gilt für die Website www.ostseeklinik.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Für die Website und ihre Funktionalität und Darstellungsform wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Die „gute Zugänglichkeit“ von www.ostseeklinik.com soll demnächst noch in einem unabhängigen WACG-Test überprüft werden.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@ostseeklinik.com. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@ostseeklinik.com einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Ostseeklinik Schönberg-Holm
An den Salzwiesen 1
24217 Ostseebad Schönberg / Holstein
Telefon: +49 (0) 4344 37-0
E-Mail: info@ostseeklinik.com
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Beschwerdestelle für Barrierefreie Informationstechnik in Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 9881620