Ihr Reha-Anspruch – verpassen Sie nicht Ihre Chance!

Grundsätzlich haben alle Versicherten Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen oder eine medizinische REHA-Maßnahme.

  • Medizinische Vorsorgeleistungen sollen helfen, Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken oder bereits beginnende Beschwerden zu verbessern. Sie können ambulant oder stationär verordnet werden, wenn eine ärztliche Behandlung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln nicht ausreicht oder nicht möglich ist.

  • Die medizinische Rehabilitation richtet sich an Menschen, die bereits deutliche gesundheitliche Einschränkungen erlitten haben. Sie soll helfen, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten möglichst wiederherzustellen nach zum Beispiel einem Herzinfarkt oder einer akuten Lungenembolie oder nach einer orthopädischen Operation. Sie kann stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden.

  • Die Anschlussrehabilitation (AR) – früher Anschlussbehandlung genannt (AHB) – ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung. Sie muss spätestens zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Ihr Ziel ist, dass die Patient:innen ihre durch eine Erkrankung verlorenen Fähigkeiten wieder erlangen und in den Alltag sowie ggf. das Berufsleben zurückkehren können. Die Dauer hängt vom Krankheitsbild und vom Rehabilitationsverlauf ab.
Voraussetzungen für medizinische Vorsorgeleistungen
Voraussetzungen für medizinische Rehabilitation
Voraussetzungen für eine Anschlussrehabilitation (AR)

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